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A(rgumente) bis Z(aun)

Im Zusammenhang mit der Thematik Pausenhof / Talstraße tauchen immer wieder Begriffe, Punkte, Fragen oder Aspekte auf, die wir nachfolgend erläutern und erklären sowie teilweise auch mit Fakten oder Argumenten untermauern wollen.

Abgrenzung / Absperrung

Notwendige Maßnahme zur Absicherung des Pausenhofs vom öffentlichen Verkehr. Wird vom Landratsamt ausdrücklich seit 2019 gefordert.
Eine klare gesetzliche Vorgabe, wie eine solche Abgrenzung auszusehen hat, gibt es nicht; jedoch verschiedene Empfehlungen seitens der Unfallkassen.

Es muss sicher weder eine Mauer, noch ein zwei Meter hoher Zaun sein, aber klar ist auch: mit ein paar Blumenkübeln oder Fahrradständern ist es sicher nicht getan.

Siehe auch Bauzaun, Zaun

Anliegerstraße (Angrenzerstraße)

Eine Anliegerstraße ist in Deutschland eine öffentliche oder private Erschließungsstraße, die hauptsächlich für den Zugang oder die Zufahrt zu den an ihr gelegenen Grundstücken dient. Maßgebliche Funktion dieser Straße ist der Aufenthalt.
Quelle: Wikipedia

Eine Anliegerstraße kann sowohl privater als auch öffentlicher Natur sein. Dabei steht vor allem eines im Vordergrund: die Anlieger gegen ein zu hohes Verkehrsaufkommen weitestgehend abzusichern.

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die parallel zur Talstraße verlaufende Luisenstraße, in der sich der Zugang zum Kindergarten befindet, künftig zusätzlich zur derzeitigen Einbahnstraßenregelung als Anliegerstraße auszuweisen, um diesen sensiblen Bereich gegen ein vermehrtes Verkehrsaufkommen zu schützen.
Diese Entscheidung ist unabhängig von einer eventuellen temporären Sperrung der Unteren Talstraße getroffen worden.
Im Fall der temporären Sperrung der Unteren Talstraße verhindert diese Regelung automatisch eine – oft befürchtete – gesteigerte Verkehrsbelastung durch Ausweichverkehr.

Siehe auch Kindergarten / Luisenstraße

Anlieger

Immer wieder als Argument gegen eine Sperrung der Unteren Talstraße vorgetragen – jedoch unbegründet.
Einziger Anlieger dieses Straßenabschnittes, der nicht über andere Möglichkeiten einer direkten Zufahrt verfügt, ist das Pfarramt, von dessen Seite auf Anfrage seitens der Verwaltung keine schwerwiegenden Bedenken zu einer temporären Sperrung geäußert wurden. Zudem wäre – wie für Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Stadt etc. auch – eine Sonderregelung hinsichtlich der Anfahrt denkbar.

Siehe auch Erreichbarkeit

Bauzaun (auch Gränzzaun)

Seit Mitte Februar steht er im Herzen von Schönau, grenzt den Gymnasiumplatz zur Unteren Talstraße und Neustadtstraße ab und den Schulhof samt Schülerinnen und Schülern ein.
Er sorgt für erhitzte Gemüter, Verwunderung, Kopfschütteln, Befremden, Ärger und als Kuriosum für ein enormes Medieninteresse, verbunden mit äußerst zweifelhafter Aufmerksamkeit für die Stadt.

Und er symbolisiert absurderweise auf geradezu perfekte Weise das Thema Untere Talstraße/Pausenhof als eine seit vielen Jahren bestehende und nicht vorankommende Dauerbaustelle.

Er mag seinen Zweck erfüllen, nämlich die spielenden Schülerinnen und Schüler vor dem Verkehr zu schützen (wobei angesichts der verbliebenen Pausenhofgröße von spielen nicht die Rede sein kann), aber niemand will ihn. Wirklich niemand, nicht einmal jene, die für die Entscheidung, als deren Folge er nun dort steht, verantwortlich sind.

Er beeinträchtigt und beschädigt das Stadtbild – nach innen und nach außen (siehe Medienecho).

Wir sehen weder in diesem Bauzaun, noch in einem anderen Zaun oder einer anderen festen, dauerhaften Abgrenzung und damit Teilung eine zukunftsfähige und zufriedenstellende Lösung – weder für die Schule, noch für die Stadt.

Siehe auch Abgrenzung, Zaun, Gränzzaun

Bewegung

Warum müssen die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof eigentlich Fußball spielen?
Das werden wir ab und an tatsächlich ernsthaft gefragt.

Müssen sie natürlich nicht. Und ob es hilft, später einmal ein erfolgreicher Fußball-Profi oder gar Fußball-Weltmeisterin oder -Weltmeister zu werden, können wir auch nicht mit Sicherheit sagen. Könnte aber sein – ein bekannter Weltmeister-Trainer, ehemals selbst Schüler des Schönauer Gymnasiums, weiß vielleicht mehr.

Was wir aber mit Sicherheit wissen ist, dass Schülerinnen und Schüler in ihren Pausen Freiraum und Bewegung brauchen. Schließlich verbringen sie täglich zwischen 6 und 10 Stunden meist sitzend, konzentriert lernend oder Klausuren schreibend in der Schule. Das entspricht einem normalen Vollzeit-Arbeitstag eines Erwachsenen (teilweise mehr). Für Arbeitnehmende gibt es in Deutschland übrigens gesetzlich geregelte Vorschriften in Sachen Pausenzeiten, Pausenräume etc. Für Schülerinnen und Schüler nicht, aber das ist eine andere Baustelle.

Pausen, frische Luft, Bewegung, Loslassen und mal Abschalten sind – gerade bei Kindern und Jugendlichen – ein natürliches, gerechtfertigtes Bedürfnis und sollten nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein. Eine ausreichend große und sichere Pausenhoffläche ist dafür Voraussetzung.

Insofern lässt sich die Frage nach dem Fußball spielen recht einfach beantworten: Sie müssen nicht. Aber viele wollen. Und wenn’s nicht Fußball ist, dann ist es Tischtennis, Fangen, Herumrennen, Wikingerschach oder …

Und ja, auch den Einwand, die (größeren) Schülerinnen und Schüler würden ja in den Pausen sowieso nur drinnen sitzen und auf ihre Handys schauen, kennen wir. Davon abgesehen, dass dies eine pauschale Unterstellung ist, sei die Frage nach der Henne und dem Ei erlaubt. Oder nach Ursache und Wirkung.

Siehe auch Platzbedarf / Pausenhof

Bürgerbegehren

Unser Bürgerbegehren konkret vorgestellt.

Mittel der direkten Demokratie: bei Themen, die alle Mitglieder einer Gemeinde angehen und die im Entscheidungsbereich der Gemeinde liegen. Bürgerinnen und Bürger können auf ihre eigene Initiative oder die des Gemeindesrates hin mit einem sogenannten Bürgerentscheid selbst abstimmen. Um einen Bürgerentscheid durch die Bürgerschaft zu erwirken bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens, welches von mindestens 7% der Wahlberechtigten per Unterschrift unterstützt wird.

Uns als Bürgerinitiative „Stadtraum statt Gränzzaun“ geht es darum, über das „Bürgerbegehren Talstraße“ das demokratische Mittel des Bürgerentscheids zu erwirken, und damit den Gemeinderatsbeschluss vom 23. Januar 2023 aufzuheben, der dazu geführt hat, dass der Gymnasiumplatz von einem Zaun eingeschlossen und damit die Pausenhoffläche erheblich verkleinert wird. Um dies zu erreichen, wurden im April 2023 Unterschriften von wahlberechtigten Schönauer Bürgerinnen und Bürgern gesammelt, welche dieses Anliegen unterstützen. Nachdem das Begehren zustande kam, wurde der Abstimmungstermin auf den 15. Oktober 2023 festgelegt.

Siehe auch Bürgerentscheid

Weitere Informationen:

Wie funktionieren eigentlich ein Bürgerbegehren/ein Bürgerentscheid?

Informationen des Beteiligungsportals Baden-Württemberg

Bürgerentscheid

Mittel der direkten Demokratie, resultierend aus einem Bürgerbegehren.

Der Bürgerentscheid ist eine Wahl, eine Abstimmung über eine zuvor definierte Frage.

Die Frage auf dem Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss jedoch mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen („Quorum“). Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Wir als Bürgerinitiative „Stadtraum statt Gränzzaun“ fordern zu folgender Frage einen Bürgerentscheid:

Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 23.01.2023 aufgehoben wird und
dass der untere Bereich der Talstraße von der Kreuzung Gentnerstraße/Neustadtstraße bis
zur Kreuzung B317 von Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird?

Warum?

  1. Diese Maßnahme würde der Schule und den Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums eine zusammenhängende, ausreichend große und sichere Pausenhoffläche ermöglichen, welche nicht vom Straßenverkehr geteilt und durchschnitten wird.
  2. Die Einheit von Gymnasiumplatz und Rathausplatz als zusammenhängende Fläche, als offener Platz für Veranstaltungen, Feste und andere städtische Nutzungen bliebe dauerhaft erhalten und würde nicht durch Sicherungsmaßnahmen in Form von deutlichen Abgrenzungen oder Absperrungen entlang der Unteren Talstraße unterbrochen und sowohl baulich als auch optisch nicht beeinträchtigt.
  3. Der Gymnasiumplatz könnte nachmittags, abends, an Wochenenden, Feiertagen und während der Schulferien weiterhin öffentlich genutzt werden, da er frei zugänglich bliebe: beispielsweise von Vereinen, für Märkte, Veranstaltungen, als Parkplatz oder Raum für Groß und Klein.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Siehe auch die Informationen des Beteiligungsportals Baden-Württemberg

Einbahnstraße

In der Diskussion um die temporäre Sperrung der Unteren Talstraße von der Verwaltung ins Spiel gebrachte Möglichkeit, diese Sperrung mit möglichst einfachen und kostensparenden Mitteln umzusetzen.

Bei der gleichzeitigen Einführung einer Einbahnstraßenregelung mit erlaubter Fahrrichtung ausschließlich in Richtung Friedrichstraße / B317 würde der Aufwand an notwendigen Beschilderungsmaßnahmen oder auch eventuell zusätzlicher Maßnahmen zur Sperrung (bspw. elektronisch gesteuerte Poller) erheblich vereinfacht und reduziert werden. Damit einher ginge auch ein erheblich geringerer Kostenaufwand – sowohl in der Anschaffung / Umsetzung, als auch in der zukünftigen Wartung und Instandhaltung.

Landratsamt und Behörden begrüßen diese Option außerdem aus Gründen der Klarheit und einfacheren Verkehrsführung und damit höheren Verkehrssicherheit, vor allem im Bereich der Bundesstraße B317.

Erreichbarkeit (Geschäfte)

Oft als Gegenargument im Bezug auf eine temporäre Sperrung der Unteren Talstraße angeführt.

Eine schlechtere Erreichbarkeit der Schönauer Innenstadt oder der innerstädtischen Geschäfte können wir im Fall einer temporären Sperrung der Unteren Talstraße nicht erkennen.

Im gesperrten Bereich sind keine Geschäfte angesiedelt. Einzige Anlieger sind das Pfarramt und das Gymnasium.

Die Innenstadt und der dort verbliebene Einzelhandel im angrenzenden Bereich oder im oberen Bereich der Talstraße sind aktuell über vier weitere – in einem Bereich von 500 m liegende – von der Hauptstraße B317 abzweigende Zufahrtsmöglichkeiten bequem aus zu erreichen: Hintere Hofmatt und Neustadtstraße (aus Fahrtrichtung Todtnau) und Luisenstraße und Schönenberger Straße / Gentnerstraße (aus Fahrtrichtung Zell).

Schon jetzt – dies hat die Untersuchung im Rahmen des 2019 vorgestellten Verkehrskonzepts Innenstadt ergeben – wird die Innenstadt größtenteils über die beiden äußeren Straßen Hintere Hofmatt oder Schönenberger Straße / Gentnerstraße angefahren. Lediglich die aus Richtung Tunau kommenden Fahrzeuge müssten statt direkter Geradeausfahrt einen wenige 100 Meter langen Umweg in Kauf nehmen.

Siehe auch Luisenstraße

Gränzzaun

Mit „The Gränzzaun“ haben eine Handvoll Schülerinnen und Schüler des Schönauer Gymnasiums eine Kampagne in den sozialen Medien (auf Instagram) gestartet – angelehnt an die Kampagne des Landes Baden-Württemberg „Willkommen in The Länd“ – in welcher sie satirisch die Entstehungsgeschichte des Bauzaunes rund um den Platz vor dem Gymnasium aufs Korn nehmen und kommentieren.

Mit dieser Kampagne wollen sie auf die aktuelle Situation, die fortbestehende Problematik des zu kleinen Pausenhofs und die nicht nur in den Augen der Schülerinnen und Schüler unzureichende Argumentation und Entscheidung des Gemeinderates vom 23.01.23 aufmerksam machen.

Siehe auch Bauzaun

Gymnasiumplatz

Der unmittelbar vor dem Gymnasium liegende Platz, begrenzt von Unterer Talstraße und Neustadtstraße.
Dieser Bereich wird in der aktuellen Diskussion auch als Schulhof bezeichnet.
Mit einer Größe von ca. 750 m2 deutlich unter der für die Schülerzahl (aktuell ca. 450) empfohlenen Richtgröße.

Siehe auch: Pausenhof, Platzbedarf

Kindergarten / Luisenstraße

Als Gegenargument vorgebrachter Kritikpunkt im Rahmen der mit einer Sperrung der Unteren Talstraße verbunden möglichen teilweisen Verkehrsverlagerung. Es wird befürchtet, dass der Kindergarten in der Luisenstraße erheblich beeinträchtigt würde.

Natürlich ist im Fall einer Sperrung mit einer Verlagerung des Verkehrs zum Erreichen der Innenstadt zu rechnen. Diese würde sich auf die vier zur Verfügung stehenden Straßen verteilen: Hintere Hofmatt und Neustadtstraße (aus Fahrtrichtung Todtnau) sowie Luisenstraße und Schönenberger Straße / Gentnerstraße (aus Fahrtrichtung Zell).

Das Verkehrskonzept Innenstadt aus dem Jahr 2019, welches zunächst als Grundlage die tatsächliche Verkehrssituation untersucht hat, zeigte, dass der größte Teil des Verkehrs aufgrund der Straßenführung über die jeweils äußeren Straßen Hintere Hofmatt, bzw. Schönenberger Straße / Gentnerstraße fließt. Es liegt nahe, dass diese beiden Straßen auch bei einer Sperrung der Unteren Talstraße bevorzugt als Ausweichstrecken genutzt werden.

Mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in der Luisenstraße ist daher aus unserer Sicht nicht zu rechnen, zumal es sich bereits heute um eine Einbahnstraße handelt und es Pläne seitens der Verwaltung gibt, diese zusätzlich in eine Anliegerstraße umzuwandeln.

Siehe auch Erreichbarkeit / Geschäfte, Verkehr / Verkehrsverlagerung, Anliegerstraße

Leben

Eine lebendige, dynamische, lebenswerte Innenstadt sind oft genannte Ziele oder Wünsche – sowohl von Seiten der Bürgerschaft, als auch seitens des Gemeinderates und der Verwaltung.

Es gibt Befürchtungen, dass mit einer temporären Sperrung der Unteren Talstraße das Leben in der Innenstadt und / oder die verbliebenen Geschäfte in der Innenstadt verschwinden.

Wir sind genau der gegenteiligen Auffassung.

Dort wo Menschen sind, sich aufhalten, sich bewegen, sich begegnen entsteht Leben:
dort wo Kinder spielen, eine attraktive Schule den Verbleib oder Zuzug von Familien sichert und Schülerinnen und Schüler, Bürgerinnen und Bürger oder Gäste durch ihre Anwesenheit das Stadtbild beleben, wo Platz und Raum für öffentliches Vereinsleben, Feste und Märkte und ein vielfältiges Miteinander ist.

In unseren Augen ermöglicht die temporäre Sperrung genau dies: einen großzügigen Pausenhof und offenen Platz zugleich, ohne Einschränkungen durch dauerhafte Begrenzungen, den wir alle gemeinsam nutzen und mit Leben füllen können.

Parken

Auch wenn parkende Autos nicht gerade die Attraktivität und Qualität einer Innenstadt erhöhen, sind Parkplätze ein wichtiger Punkt in Bezug auf die Erreichbarkeit, ganz besonders im ländlichen Raum.

Bisher diente auch der Gymnasiumplatz außerhalb der Schulzeiten als Parkmöglichkeit, insbesondere für Kirchgänger, Besucher, Einkaufende …
Mit einer dauerhaften Abgrenzung zur Unteren Talstraße wird diese Möglichkeit der Parallelnutzung erheblich eingeschränkt, wenn nicht gar unmöglich. Mit einer temporären Sperrung und einem offenen Platz könnte sie erhalten bleiben.

Pausenhof

Der zum Aufenthalt im Freien von Schülerinnen und Schüler während der Pausenzeiten genutzte Bereich.

Dieser umfasst in Schönau aktuell den Gymnasiumplatz, sowie den Rathausplatz.
Zwischen diesen beiden, gleichermaßen zu Pausenzwecken genutzten Bereichen verläuft die Untere Talstraße, welche in diesem Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist.

Siehe auch Schulhof, Rathausplatz

Platzbedarf Pausenhof / Schülerzahl

Aktuell lernen am Gymnasium Schönau ca. 450 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend. Sollte es, wie aktuell viel diskutiert, in Baden-Württemberg zu einer Wiedereinführung des 9-jährigen Gymnasiums (G9) kommen, stiege die Zahl um eine komplette Klassenstufe.

Es gibt keine gesetzlich vorgegebenen Mindestgrößen für Pausenhöfe, jedoch allgemein anerkannte Empfehlungen und Schulbaurichtlinien. Diese sehen einen Platzbedarf / Bewegungsraum von ca. 3-5 m2 (Schulbaurichtlinie Ba-Wü) bzw. 4-6 m2 (DGUV) pro Schülerin oder Schüler vor.

In Schönau werden diese Vorgaben deutlich unterschritten: Der tatsächliche Platz liegt bei Betrachtung allein des Gymnasiumplatzes (ca. 750 m2) bei lediglich ca. 1,70 m2 pro Schülerin/Schüler, bei Hinzunahme des Rathausplatzes (ca. 520 m2) bei ca. 2,80 m2 pro Schülerin/Schüler, bei Einbezug der Unteren Talstraße (möglich nur mit einer temporären Sperrung) bei ca. 3,70 m2 pro Schülerin/Schüler.

Qualität

Wir sehen in der temporären Sperrung der Unteren Talstraße vor allem ein großes Potenzial für mehr Qualität: bessere Aufenthaltsqualität, vielfältigere Nutzungsqualität, mehr Lebensqualität, mehr Qualität in der möglichen zukünftigen Gestaltung des Schulhofes und des innerstädtischen Raums und seines zentralen Platzes. Und damit mehr Qualität, von der alle profitieren.

Rathausplatz

Der unmittelbar vor dem Rathaus liegende Platz bis zur derzeitigen Unteren Talstraße.

In einem Beschluss des Gemeinderates (03.04.2006) wurde vereinbart, dass nach der Fertigstellung der damaligen Baumaßnahmen am Gymnasium (Erweiterung & Neubau) der Rathausplatz von den Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums als Pausenhof mitgenutzt werden soll.

In der aktuellen Diskussion wird daher auch der Rathausplatz als Pausenhof bezeichnet.

Bereits damals wurde festgestellt, dass vor allem kleinere Schülerinnen und Schüler im Bereich der Talstraße gefährdet sind und dass Handlungsbedarf besteht. Seither – also seit nunmehr fast 20 Jahren – ist trotz einiger Versuche, kleinen Maßnahmen und zahlreicher Bemühungen von vielen Seiten bislang keine zufriedenstellende Lösung gefunden oder umgesetzt worden.

Siehe auch Pausenhof

Schulhof

Der zur Schule gehörende, unmittelbar an sie angrenzende, zum Aufenthalt im Freien von Schülerinnen und Schülern während der Pausenzeiten genutzte Bereich.

Dies entspricht in Schönau dem Gymnasiumplatz.
Der Gymnasiumplatz als alleiniger Pausenhofbereich ist mit seiner Größe von ca. 750 m2 für die aktuelle Schülerzahl von ca. 450 Schülerinnen und Schülern deutlich zu klein.

Ein Platz von gerade mal 1,70 m2 pro Schülerin/Schüler bietet weder ausreichend Freiraum und Bewegungsfläche, noch ermöglicht er eine adäquate Pausengestaltung / empfohlene Bereiche wie bspw. Spielmöglichkeiten, überdachte Bereiche, Sitzmöglichkeiten etc.

Platz

Siehe Platzbedarf.

Sicherheit

Darum geht es, dies ist das Recht der Schülerinnen und Schüler und dies war und ist die Forderung von Eltern, Schule, Stadt / Verwaltung und Behörden.

Trotz der Tatsache, dass es sich bei der Unteren Talstraße um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist (aber eben nicht immer eingehalten wird), kam es immer wieder zu einzelnen Situationen, in denen Schülerinnen, Schüler oder Aufsicht führendes Lehrpersonal gefährdet wurden. Auch wenn es sich hierbei um Einzelfälle handelt und es bisher glücklicherweise zu keinem schweren Unfall kam – jede dieser Situationen ist eine zu viel.

Da die bestehende Situation keine ausreichende Sicherheit gewährleistet und verschiedene Lösungsansätze der letzten Jahre mehrfach seitens des Gemeinderates mehrheitlich abgelehnt wurden, haben die Behörden reagiert, und im November 2019 die Stadt aufgefordert, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht geeignete Maßnahmen zur Absicherung des Schulhofes und zum Schutz der Schülerschaft / des Lehrpersonals zu ergreifen und eine konkrete Aussage über die zukünftige Absicherung zu treffen, da sie den Zustand nicht länger dulden würden.

Seit 2019 ist von Seiten der Stadt und des Gemeinderates bis heute eine solche konkrete Aussage nicht getroffen und auch kein eigener Lösungsansatz vorgestellt worden.
Nachdem in der Gemeinderatssitzung im Januar 2023 ein von der Verwaltung vorgelegter und von den Behörden mitgetragener Kompromissvorschlag (Sperrung der Unteren Talstraße an Schultagen von 7 bis 14 Uhr bei gleichzeitiger Einbahnstraßenregelung) von den Räten erneut mehrheitlich abgelehnt wurde, haben die Behörden die schnellstmögliche Umsetzung einer Maßnahme zur Sicherung gefordert.

Resultat ist das Corpus Delicti – der Bauzaun – eine Entscheidung, die aufgrund der Dringlichkeit im Rahmen der ordnungsrechtlichen und ortspolizeilichen Gefahrenabwehr als provisorische Sofortmaßnahme vom Bürgermeister getroffen wurde.

Und die solange bestehen bleibt, bis alternative ausreichende und genehmigungsfähige Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vom Gemeinderat beschlossen werden.
Oder bis sich eine ausreichende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheides für den Vorschlag einer temporären Sperrung der Unteren Talstraße ausspricht, eine Lösung, die ohne Bauzaun, Zaun oder eine andere Absperrung zwischen Gymnasiumplatz und Rathausplatz auskommt.

Sperrung

Im Zusammenhang mit der Unteren Talstraße geht es um die Sperrung eines ca. 100 m langen Teilabschnitts der Talstraße für den Verkehr, als eine Option, um die notwendige und auch vom Landratsamt geforderte Sicherheit der Schülerinnen und Schüler während der Pausenzeiten zu gewährleisten.

Siehe auch Untere Talstraße

Im Laufe der zahlreichen Diskussionen, der vorgestellten Ideen (Runder Tisch, Arbeitskreise), anlässlich verschiedener durchgeführter Verkehrsschauen und im Rahmen des 2019 vorgestellten Verkehrskonzeptes wurden während der letzten Jahre u.a. folgende mögliche Szenarien einer Sperrung diskutiert:

Sperrung Komplett

Eine komplette Sperrung = Sperrung dauerhaft und jederzeit.
Diese Option (u.a. Variante des Verkehrskonzeptes) wurde und wird insbesondere von der Verwaltung, den Behörden und der Polizei als klare – weil unmissverständliche, sichere und leicht umzusetzende – Lösung favorisiert. Sie böte zudem das größte Potenzial hinsichtlich Gestaltung und Nutzung.

Sperrung Temporär

Eine temporäre Sperrung = Sperrung innerhalb eines bestimmten zusammenhängenden, größeren und regelmäßig wiederkehrenden, klaren Zeitfensters.

Vorgeschlagen im Rahmen des Verkehrskonzeptes, aber auch von verschiedenen Beteiligten (Runder Tisch), bspw. Zeitfenster Montag bis Freitag von 7:00 bis 14:00 Uhr.

Diese Option wurde seitens der Verwaltung als Kompromissvorschlag auch zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2023 vorgeschlagen, würde von Behörden und Polizei mitgetragen, wurde jedoch vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

Diese Variante bietet die geforderte Sicherheit und ausreichend Pausenhoffläche für die Schülerinnen und Schüler während der Schulzeiten, ermöglicht den Erhalt eines offenen Platzes und damit weiterhin dessen flexible, öffentliche Nutzung und eine attraktive, lebendige Innenstadt.
Sie ist erklärtes Ziel des von der Bürgerinitiative angestrebten Bürgerbegehrens und Bürgerentscheides, und sie wird auch von Seiten der Schule ausdrücklich begrüßt.

Es wird immer wieder vorgebracht, dass eine temporäre Sperrung bisher seitens der Behörden stets abgelehnt wurde. Dies ist so jedoch falsch: Geprüft und abgelehnt wurde lediglich der Vorschlag einer zeitweisen Sperrung zu Pausenzeiten – siehe folgender Punkt.

Sperrung Zeitweise

Eine zeitweise Sperrung = Sperrung während einzelner, verschiedener Zeiten, konkret nur während der Pausenzeiten der Schule.

Diese Option einer kleinteiligen Sperrung während der Schulpausen wurde von den Behörden und der Polizei mehrfach als straßenverkehrsrechtlich nicht genehmigungsfähig abgelehnt (bspw. Verkehrsschau 04. Mai 2018)

Untere Talstraße

Der Ort des Geschehens: Damit ist der Bereich der Talstraße zwischen Kreuzung Gentnerstraße / Neustadtstraße und der Kreuzung Friedrichstraße / B317 gemeint. Dieser Bereich ist circa 100 m lang und ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies ist der Bereich, um den es in den jahrelangen Diskussionen, Verhandlungen und nun auch in Bürgerbegehren und Bürgerentscheid geht.

Vereine

Ein reges Vereinsleben gehört zu einem identitätsstiftenden Ort dazu, auch in Schönau. Seit jeher nutzen zahlreiche Schönauer Vereine, wie bspw. Narrenzunft, Fanfarenzug, Stadtmusik etc. die Innenstadt für ihr Vereinsleben, für Feste, Jubiläen und Umzüge. Bisher stand dafür in der Regel der gesamte Platz zwischen Gymnasium und Rathaus einschließlich der zu diesen Anlässen gesperrten angrenzenden Straßen, darunter insbesondere die Untere Talstraße, zur Verfügung.

Eine – wie vom Landratsamt geforderte – dauerhafte und sichere Absperrung / Abgrenzung der Pausenhofflächen zum öffentlichen Verkehrsraum Untere Talstraße würde diese offene und großzügige öffentliche Nutzung erheblich eingrenzen und erschweren, wenn nicht gar verhindern. Auch demontierbare Absperrungen oder solche, die mittels schwerem Gerät versetzt werden könnten, sind für die Vereinsmitglieder mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden. Das ist weitere Arbeit für Leute, die bereits jetzt viel ehrenamtliche Zeit und Energie in die Schönauer Lebensqualität investieren – Arbeit, die unter Umständen dann schlicht nicht mehr gestemmt werden kann.

Der derzeit als Provisorium aufgestellte Bauzaun verdeutlicht dies auf abschreckend anschauliche Weise.

Verkehrsberuhigter Bereich

Die Untere Talstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Im verkehrsberuhigten Bereich sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt.
Fußgänger dürfen die gesamte Straße nutzen. Es gilt maximal Schrittgeschwindigkeit, wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Kinder dürfen hier spielen, allerdings darf der Fahrverkehr nicht behindert werden. Die Straße darf nicht durch Gegenstände o.ä. blockiert werden.

Man könnte meinen, dies sollte zum Schutz der Schülerinnen und Schüler ausreichend sein. Dies wurde tatsächlich zeitweise (bspw. 2009) auch von den Behörden so gesehen und wird daher auch immer wieder als Argument gegen eine mögliche Sperrung vorgebracht. Drei Fakten sprechen allerdings gegen diese Betrachtungsweise:

  • Die tatsächliche bauliche Situation in der Unteren Talstraße wird nach Ansicht der Verkehrsbehörde den Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich nicht gerecht,
  • die geforderte Schrittgeschwindigkeit wird oft genug seitens der Autofahrer:innen nicht eingehalten,
  • die in der Rechtssprechung zugrunde gelegte Schrittgeschwindigkeit wurde nach Aussage des LRA von ursprünglich geltenden 7 km/h auf bis zu 20 km/h ausgeweitet – eine Geschwindigkeit, die beim Aufeinandertreffen von Auto und Mensch (Kind) weder als gleichberechtigt, noch als sicher gelten dürfte.

Ein verkehrsberuhigter Bereich ist nicht zu verwechseln mit einer Spielstraße, in der Fahrzeuge komplett verboten sind.

Verkehr / Verkehrsverlagerung
Wochenmarkt

Der Wochenmarkt auf dem Rathausplatz ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens in Schönau. Sowohl Einheimische, als auch Leute aus dem Umland und der Region nutzen ihn als beliebtes Einkaufsziel.

Die Beschickerinnen und Beschicker des Wochenmarktes wurden im Vorfeld seitens der Verwaltung in die Überlegungen einer temporären Sperrung der Unteren Talstraße einbezogen und sind mit diesen einverstanden. Die Auf- und Abbauzeiten des Marktes liegen zudem außerhalb der Pausenzeiten.

Sowohl das Erscheinungsbild und die Fläche des Marktes, als auch die Beschickerinnen und Beschicker oder die Kundinnen/Kunden des Wochenmarktes profitieren von einem offenen Platz ohne Abgrenzungen oder Nutzungseinschränkungen.

Die Befürchtung oder Behauptung, dass der Wochenmarkt im Fall einer temporären Sperrung nicht mehr auf dem Rathausplatz stattfinden kann oder in die Obere Talstraße verlegt werden muss, ist unbegründet und falsch!
Bereits in einer 2019 anonym verfassten Petition einer „Initiative zur Erhaltung der Unteren Talstraße für den öffentlichen Verkehr“ wurde dies fälschlicherweise unterstellt, um Ängste zu schüren. Die Markt-Beschicker:innen, welche die Petition daraufhin irrtümlicherweise zunächst unterstützt hatten, haben sich später beim Bürgermeister entschuldigt, was den anonymen Verfasser:innen im Übrigen ebenfalls gut zu Gesicht gestanden hätte.

Zaun