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Fragen & Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf Fragen, die uns bei unserer bisherigen Arbeit für die Bürgerinitiative öfters begegnet sind. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie in unserem A bis Z sowie in unserer Chronik.

Sollten Sie weitere Fragen an uns haben, können Sie uns diese vor Ort bei einer unserer Infoveranstaltungen oder unter info@stadtraum-statt-graenzzaun.de stellen.

Doch, das macht einen Unterschied.

Natürlich muss der Pausenhof verkehrstechnisch abgesichert werden. Nicht nur in Bezug auf die Talstraße, sondern auch, was unmittelbar angrenzende Straßen angeht. Das sagt auch das Landratsamt.

Die Situation an der Talstraße ist aber eine andere als die an der Neustadt- und Gentnerstraße: In der Unteren Talstraße führt der Verkehr bisher mitten durch die Pausenhoffläche. Wenn die Untere Talstraße aber wie von uns gefordert temporär gesperrt wird, können der Gymnasiumsplatz und der Rathausplatz als eine große zusammenhängende Fläche genutzt werden. Dann führt der Verkehr zwar auf der Neustadt- und Gentnerstraße am Pausenhofbereich vorbei, liegt aber außerhalb. Dadurch ändern sich auch die Anforderungen an die Absicherung zum öffentlichen Verkehr hin.

Dazu kommt, dass die nun größere Pausenhoffläche in verschiedene Bereiche aufgeteilt werden kann: Bewegung und Spiel können im nun verkehrsfreien inneren Bereich stattfinden, während die Außenbereiche der Pausenhofbereichs als ruhigere Aufenthaltszonen genutzt werden können. Das reduziert einerseits die Gefährdung, andererseits können die Absicherungsmaßnahmen so deutlich niederschwelliger ausfallen.

Im Bereich des Rathausplatzes wäre diese Abgrenzung durch die bestehenden Parkplätze wahrscheinlich bereits gegeben, auf dem Gymnasiumsplatz könnten Bänke, Fahrradständer o.ä. als Abgrenzungen verwendet werden.

Ein feststehender Zaun wäre hier also nicht notwendig. Das ist einerseits für Vereinsfeste und andere Veranstaltungen hilfreich, andererseits lassen sich hier sicher schöne und praktische Gestaltungslösungen finden die den zentralen Schönauer Platz aufwerten.

Diese zu diskutieren und zu beschließen wäre dann der zweite Schritt. Dass die Schülerinnen und Schüler dafür offen sind, haben sie bereits bewiesen. Und auch die Bürgerinitiative ist daran interessiert, sich einzubringen und gemeinsam mit den Verantwortlichen eine gute Lösung zu finden.

Wenn die Untere Talstraße temporär gesperrt wird, kann der Wochenmarkt überhaupt noch auf dem Rathausplatz stattfinden?

Ja, kann er.

Der Wochenmarkt auf dem Rathausplatz ist nicht nur ein wichtiges Einkaufsziel, sondern auch ein beliebter Treffpunkt für die Menschen der Region. Daran wird sich auch bei einer temporären Sperrung nichts ändern, im Gegenteil: Der Marktbesuch wird für alle sicherer und angenehmer, da der Verkehr durch die Talstraße während der Marktzeiten wegfällt.

Die Betreiberinnen und Betreiter der Marktstände wurden bereits vor dem Beschluss des Gemeinderats nach ihrer Meinung zu einer temporären Sperrung befragt und waren damit einverstanden.

Die Beschicker*innen des Wochenmarktes wurden im Vorfeld der Überlegungen einer temporären Sperrung der Unteren Talstraße seitens der Verwaltung in diese einbezogen und waren damit einverstanden. Die Auf- und Abbauzeiten des Marktes liegen zudem außerhalb der Pausenzeiten.

Außer dem Gymnasium gibt es im betroffenen Bereich der Talstraße nur einen anderen Anlieger: Das Pfarramt. Auch hier wurden auf Anfrage der Verwaltung vor dem Gemeinderatsbeschluss keine schwerwiegenden Bedenken geäußert.

Zudem wäre – wie für Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Stadt etc. auch – eine Sonderregelung hinsichtlich der Anfahrt möglich.

Bedenkt denn niemand das Ladensterben in der Schönauer Innenstadt? Das wird mit der temporären Sperrung doch sicher noch schlimmer!

Wir sehen das anders – im gesperrten Bereich befinden sich keine Geschäfte, und der Einzelhandel im oberen Teil der Talstraße sind weiterhin über vier Zufahrten innerhalb von 500m erreichbar, die alle von der Hauptstraße B317 abzweigen: Hintere Hofmatt und Neustadtstraße (aus Fahrtrichtung Todtnau) und Luisenstraße und Schönenberger Straße / Gentnerstraße (aus Fahrtrichtung Zell). Laut Verkehrskonzept Innenstadt werden gerade die Hintere Hofmatt sowie die Schönenberger Straße / Gentnerstraße bereits jetzt hauptsächlich als Zufahrten zur Talstraße genutzt.
Lediglich die aus Richtung Tunau kommenden Fahrzeuge müssten statt direkter Geradeausfahrt einen wenige 100 m langen Umweg in Kauf nehmen

Die Innenstadt ist also weiterhin problemlos mit dem Auto erreichbar – und mit der temporären Sperrung der Talstraße steigt außerdem die Lebensqualität, da der so entstandene Platz vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet. Dies dürfte mehr Menschen in die Innenstadt locken und kann sich somit auch positiv auf den Einzelhandel vor Ort auswirken.

Und was das Ladensterben angeht: Diesbezüglich sehen wir an der Friedrichstraße ein weitaus größeres Problem – und hier sind die Geschäfte mit dem Auto unmittelbar erreichbar.

Im Fall einer Sperrung ist tatsächlich mit einer Verkehrsverlagerung auf die vier zur Verfügung stehenden Straßen zu rechnen – dies sind die Hintere Hofmatt und Neustadtstraße (aus Fahrtrichtung Todtnau) sowie Luisenstraße und Schönenberger Straße / Gentnerstraße (aus Fahrtrichtung Zell).
Allerdings werden laut Verkehrskonzept Innenstadt von 2019 bereits jetzt die beiden äußeren Straßen Hintere Hofmatt, bzw. Schönenberger Straße / Gentnerstraße als Hauptzufahrten zur Innenstadt genutzt.

Mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in der Luisenstraße und damit Beeinträchtigung des Kindergartens ist hingegen nicht zu rechnen, da es sich bereits heute um eine Einbahnstraße handelt und es Pläne seitens der Verwaltung gibt, diese zusätzlich in eine Anliegerstraße umzuwandeln.

Ist die temporäre Sperrung der Unteren Talstraße nicht in Wirklichkeit nur der erste Schritt, um die ganze Schönauer Innenstadt autofrei zu machen?

Um es kurz zu machen: Nein.

Weder die Bürgerinitiative, noch ihre Unterstützer oder Befürworter einer temporären Sperrung der Unteren Talstraße verfolgen den Plan, die Schönauer Innenstadt autofrei zu machen, weitere verkehrsplanerische Maßnahmen oder irgendwelche Verbote durchzusetzen. Das ist weder unser Ziel noch unsere Aufgabe – hier sind allein die verantwortlichen Gremien zuständig.

Beim Bürgerentscheid vom 15.10.2023 geht es nur darum, den Gemeinderatsbeschluss vom 23.01.2023 aufzuheben, der dazu geführt hat, dass der Gymnasiumplatz von einem Zaun eingeschlossen und damit die Pausenhoffläche erheblich verkleinert wird. Erklärtes Ziel ist, den unteren Bereich der Talstraße von Kreuzung Gentnerstr./Neustadtstr. bis zur Kreuzung B317 von Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr für den Fahrzeugverkehr zu sperren.

Gymnasium- und Rathausplatz sollen allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein und von Einheimischen, Gästen, Vereinen, Kirchgängern im Alltag und flexibel für Feste und Veranstaltungen genutzt werden können. Das geht aber nur ohne dauerhafte Abgrenzung: Stadtraum statt Gränzzaun!

Dass die Problematik keine neue ist, kann man ausführlich in unserer Chronik nachlesen.

Die Kurzversion: Bereits 2006 hat der damalige Gemeinderat beschlossen, dass das neugebaute Gymnasium den Rathausplatz als Pausenbereich mitnutzen kann, dass dies aber aus Sicherheitsgründen auch bauliche Maßnahmen im Bereich Rathausplatz/Talstraße erfordert. Dabei wurden seitens der Schule immer wieder Vorschläge und Vorstöße eingebracht, leider ohne Erfolg. Auch andere Behörden und Organisationen beschäftigten sich mit dem Thema. Im November 2019 schließlich fordert das Landratsamt Maßnahmen zur Absicherung des Schulhofes und zum Schutz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte.

Aufgrund der Pandemie kam Anfang 2020 jeglicher Fortschritt bis Ende 2022 zum Erliegen, und im Januar 2023 traf der Gemeinderat seinen Beschluss, den wir nun rückgängig machen wollen.

Die Diskussion um die Verkehrssicherheit im Bereich Untere Talstraße ist also mitnichten neu. Im Gegenteil, sie ist so alt, dass sie schon fast selber den Führerschein machen könnte…

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