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Seit Mitte der 2000er Jahre beschäftigt das Thema Pausenbereich des Gymnasiums diverse Gremien, die Schule, die Schüler:innen, Eltern, Anwohner:innen und viele weitere Bürger:innen Schönaus. Hier eine Chronik der bisherigen Geschehnisse:

Legende der Beteiligten:

Stadt, Gemeinderat
Schule, Eltern
Andere Formate
Behörden, Sonstiges

2006

März 2006

Besprechung zur Verkehrssicherheit mit dem Bürgermeister, Fraktionssprecher des Gemeinderats, Vertreter.innen der Schule (Schulleiter, Eltern, SMV, Sicherheitsbeauftragter) sowie der Polizei Schönau. Die Gefährdung vor allem kleinerer Schüler:innen im Bereich Talstraße wird festgestellt.
Der Konsens lautet: Langfristige Überlegungen zur Umgestaltung des Bereiches Schulhof / Talstraße / Rathausplatz sind notwendig. Als sinnvolle und zu berücksichtigende Ideen werden erachtet: Entfernung der Straße, Schaffung eines Platzes, Parkverbot.

April 2006

Gemeinderatssitzung: Der Beschluss wird gefasst, dass nach der Fertigstellung der Baumaßnahmen am Gymnasium (Erweiterung & Neubau) der Gebäudevorplatz neu zu gestalten ist, dass der Rathausplatz zukünftig als Pausenhof mitgenutzt werden soll und damit einhergehend auch im Straßenbereich Gestaltungsmaßnahmen durchzuführen sind.

Berichterstattung der Badischen Zeitung zum Thema im Februar 2023

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2008

September 2008

Die Schulleitung des Gymnasiums beantragt eine Einbahnregelung in Richtung B317 als Kompromiss, da einer vorgeschlagenen Sperrung während des Schulbetriebes am Vormittag nicht zugestimmt wird. Diese Einbahnregelung wurde während der Bauphase zeitweise erfolgreich und mit positiven Erfahrungen praktiziert.

September 2008

Gemeinderatssitzung: Die Nutzung von Gymnasiumplatz und Rathausplatz als Schulplatz (Pausenhof) wird bekräftigt. Der Antrag der Schulleitung auf eine Einbahnregelung wird mit 11:1 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

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2009

Mai 2009

Trotz der Festsetzung als verkehrsberuhigter Bereich sieht die Schule nach wie vor eine Gefährdung der Schüler:innen. Die Schulkonferenz schlägt als Kompromiss eine zeitweise Sperrung der Unteren Talstraße ausschließlich zu Pausenzeiten vor.

Mai 2009

Der Bürgermeister bittet das Landratsamt (LRA Verkehrsbehörde) um Prüfung, ob der Vorschlag einer zeitweisen Sperrung zu Pausenzeiten genehmigungsfähig ist und verweist dabei auf die Tatsache, dass sowohl Rathausplatz, als auch Gymnasiumplatz, die durch die Talstraße getrennt sind, als Pausenhof genutzt werden.

August 2009

Das LRA, Fachbereich Verkehrswesen, lässt das Anliegen von Polizei und Straßenbauverwaltung prüfen: Beide erwarten keine zu erreichende höhere Verkehrssicherheit durch diese Maßnahme. Mit dem Verweis auf den verkehrsberuhigten Bereich und vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit wird eine Verkehrsgefährdung nahezu ausgeschlossen. Das LRA lehnt eine Zustimmung zu einer zeitweisen Sperrung zu Pausenzeiten ab.

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2016

Oktober 2016

Gemeinderatssitzung: Stadträtin Prekur spricht die Verkehrssituation in der Talstraße im Bereich des Pausenhofs des Gymnasiums an und schlägt weitere Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung vor. Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass von Seiten der Verwaltung gegebenenfalls sogar eine Sperrung der Talstraße in diesem Bereich in Betracht gezogen werde. Ein weiterer Vorteil, der dadurch entstehen würde, wäre der geringere Verwaltungsaufwand, da beim Landratsamt keine Sperrungen für Märkte oder sonstige Veranstaltungen mehr beantragt werden müssten. Das Thema werde er in einer der kommenden Sitzungen auf die Tagesordnung nehmen.

November 2016

Die Schulleitung wendet sich nach Schulkonferenz erneut schriftlich an den Bürgermeister, eine Lösung zu finden. Die Schulkonferenz schlägt drei Lösungsansätze zur Diskussion vor:

  • vollständige Sperrung Untere Talstraße
  • temporäre Sperrung Untere Talstraße
  • ausreichende bauliche Maßnahmen, die die Einhaltung der Vorgaben eines verkehrsberuhigten Bereiches sichern
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2017

Oktober 2017

Gemeinderatssitzung: Eine Zuhörerin (Elternbeirat) erinnert an die unverändert bestehende Problematik und fordert eine Lösung vom Gemeinderat. Dieser verweist auf die Behörden: Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit kann nur von der Verkehrsbehörde (LRA) angeordnet werden. Basis / notwendig dafür ist eine Verkehrsschau, welche i.d.R. alle 2 Jahre stattfindet. Die Beantragung für eine solche soll im Herbst erfolgen.

Oktober 2017

Der Elternbeirat bittet den Bürgermeister schriftlich, das Thema in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung oder Klausursitzung aufzunehmen.

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2018

Januar 2018

Das Regierungspräsidium wendet sich an die Schulleitung mit dem Hinweis, dass der Schulleiter für die Sicherheit verantwortlich ist und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen muss. Das RP schlägt eine Abgrenzung vor. Zudem erfolgt mit Verweis auf die Schulbau-Empfehlung der Hinweis, dass die Schulhoffläche zu klein ist und dass Pausenflächen weder Parkplatz noch Zufahrt sein dürfen.

Februar 2018

Die BAD (Berufsgenossenschaft) führt auf Veranlassung der Schulleitung eine Risikobewertung / Dokumentation der Pausenhofsituation (Gymnasiumplatz und Rathausplatz als definierter und benutzter Pausenhof, Talstraße als dazwischen verlaufende Ortsstraße) durch. Mögliche Gefährdungs- und Belastungssituationen werden vorort untersucht.
Ergebnis: Einstufung der Situationen als 2 x geringes, 4 x mittleres und 3 x hohes Risiko. Schutzziele und mögliche Maßnahmen werden definiert, ebenso die zeitliche Vorgabe der Realisierung durch den Schulträger als Verantwortlichen.

Februar 2018

Als Reaktion auf die Risikobewertung durch die BAD folgt eine Sitzung an der Schule unter Beteiligung der SMV, Lehrer.innenschaft und der Schulleitung, bei der über das weitere Vorgehen beraten wird. Beschluss: Vorübergehende Absperrung des Pausenhofes zur Minimierung der Gefahrensituation ab März 2018 und eine Einladung an die Stadt zum Dialog zur weiteren Lösungsfindung.

Mai 2018

Verkehrsschau mit Vertreter:innen von Stadt (Bürgermeister, Räte), Gymnasium (Schulleiter, Lehrer, Schülersprecher, Elternbeirat), LRA (Verkehrsbehörden), Polizeidirektion und Verwaltung (Bauamt).
Die Teilnehmer sind sich übereinstimmend einig: Die Situation im Bereich Pausenhof ist unbefriedigend. Die Verkehrsbehörde / LRA regt die Erstellung eines Verkehrskonzeptes Innenstadt an und verweist auf mehrere Lösungsmöglichkeiten:

Bauliche Maßnahmen, um Kriterien eines verkehrsberuhigten Bereiches zu erfüllen oder
Sperrung Untere Talstraße (Umwidmung zu Fußgängerzone).
Eine zeitweise Sperrung während der Pausen ist verkehrsrechtlich nicht genehmigungsfähig.

Ein zeitnaher Sitzungstermin unter Beteiligung von Gemeinderat, Verwaltung und Schule (Leitung, Schüler:innen, Eltern) wird anberaumt.

Juni 2018

Gemeinderatssitzung: Es wird der einstimmige Beschluss gefasst, das Verkehrsplanungsbüro DWD für die neutrale Ausarbeitung eines Verkehrskonzeptes für den Innenstadtbereich inkl. Berücksichtigung vom Bauamt erarbeiteter Hauptproblemfelder (darunter auch Pausenhof/Talstraße) zu beauftragen.
Es folgt eine Diskussion mit ersten Reaktionen und Gegenstimmen („Eine Straßensperrung kommt nicht in Frage.“), aber auch eine mögliche Erweiterung des Schulhofes wird angebracht.

Dezember 2018

Anlässlich des Runden Tisches Jugend / Stadt, Räte findet ein Austausch zum Status Quo des Themas Schulhofumgestaltung sowie eine Pro-Contra-Diskussion statt. Der Stand des Verkehrskonzeptes lautet: Die Verkehrsschau hat noch nicht stattgefunden, das Konzept ist in Arbeit, das Planungsbüro wird die Schule und andere Betroffene einbeziehen, 100.000 € sind im Haushalt für Veränderungsprozesse aus dem Verkehrskonzept eingestellt.
Ideen zu Optionen für Verkehrsberuhigung oder Begrenzung werden diskutiert, man ist einstimmig der Meinung: „Zaun ist keine wünschenswerte Lösung“.

Fazit, Wunsch & Zusage: Es wird eine Beteiligung der Schüler:innen und Dialog vor endgültigen Entscheidungen geben.

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2019

März 2019

Die Projektgruppe Pausenhof unter Beteiligung von Schüler:innen, Eltern, Lehrer:innen und der Schulleitung wird gegründet. Es folgt eine Vorort-Begehung und Ideensammlung für Planungsideen / -varianten.

April 2019

Die Projektgruppe Pausenhof stellt intern drei erarbeitete Planungsvarianten samt Bewertung und Ideensammlung zur Umsetzung vor:

  • klein: Pausenhof auf Gymnasiumplatz begrenzt, aber zu alleinigen Nutzung und Gestaltung durch die Schule, ohne Parallelnutzungen (Parken, Lieferverkehr, Festplatz)
  • groß: Pausenhof auf Gymnasiumplatz, Rathausplatz, Untere Talstraße.
  • shared space: Pausenhof ohne Abtrennung vom Verkehr – diese Variante wird nach Risikobewertung durch die BAD als nicht verantwortbar abgelehnt

April 2019

In einer Besprechung zwischen der Projektgruppe Pausenhof und dem Planungsbüro DWD diskutieren die Beteiligten die Ist-Situation mit Ideen, Wünschen und Anregungen. Die vorgestellten Planungsvarianten aus der Projektgruppe werden an DWD übergeben.

September 2019

Gemeinderatssitzung: Das Grobe Verkehrskonzept durch das Büro DWD wird vorgestellt, darunter Analyse und Untersuchung, die Präsentation dreier Varianten (A, B, C), welche zuvor mit Behörde/Polizei abgestimmt wurden, eine Bewertung und eine Empfehlung. Die drei Varianten sehen folgende unterschiedlichen Maßnahmen vor:


A) temporäre Sperrung Untere Talstraße, Montag bis Freitag 7 bis 14 Uhr:  Diese Variante wird aufgrund komplizierter Beschilderung seitens der Behörden / LRA kritisch betrachtet und daher nicht angeordnet.
B) komplette Sperrung Untere Talstraße: Diese Variante erhält die uneingeschränkte Empfehlung von Seiten Verkehrsplaner, Polizei und Verkehrsbehörde, da zahlreiche Vorteile überwiegen.  Vorschlag: Testbetrieb für ein Jahr
C) keine Sperrung, bauliche Maßnahmen verkehrsberuhigte Straße und Absicherung Schulhof (Zaunanlage o.ä.): Diese Variante wird aufgrund zahlreicher Nachteile und resultierender zu kleiner Schulhoffläche nicht empfohlen

Geplant ist eine Beschlussfassung in der Folgesitzung im Oktober.
Es folgen verschiedene Stellungnahmen seitens der Räte, von Befürwortung der vorgeschlagenen Testphase als gutes Instrument zum Sammeln von Erfahrungen für eine spätere objektive Bewertung über Sachargumente, Scheinargumente, lebhafte Diskussionen bis hin zur ausdrücklichen Zustimmungsverweigerung.

Während der Fragestunde gestellte Fragen

Oktober 2019

Gemeinderatssitzung: Auf der Tagesordnung steht die Entscheidung über eine Variante des Verkehrskonzeptes. Der geplante, der Empfehlung folgende Beschlussvorschlag für Variante B (Vollsperrung als Testbetrieb) wird kurzfristig von der Verwaltung im Vorfeld abgesetzt, da nach deutlichen Signalen der Ablehnung aus den Fraktionen nur geringe Aussicht auf eine Erfolgschance besteht. Stattdessen wird die Beschlussvorlage in Variante A (temporäre Sperrung) abgeändert, auch mit dem Ziel, seitens der Verkehrsbehörde des LRA eine klare Aussage zu dieser Option zu erwirken. Das Planungsbüro sieht auch mit dieser Option einen Schritt in die richtige Richtung.

Die geänderte Beschlussvorlage oder eine Beschlussfassung wird aufgrund der kurzfristigen Änderung mehrheitlich von den Stadträten abgelehnt.
Einem Antrag auf Meinungsbildeinholung des Gemeinderates und Absetzung des Beschlusses wird einstimmig zugestimmt, die Entscheidung wird vertagt.
Das Meinungsbild ergibt bei zwei Fraktionen eine mögliche mehrheitliche Zustimmung zu A) temporäre Sperrung (Voraussetzung: weitere Beratung, Details); bei der dritten Fraktion keine Zustimmung, sondern eine Votierung für Variante C = keine Sperrung. Eine Probeabstimmung wird durchgeführt: 9 pro / 4 contra temporäre Sperrung.

Anliegen zum Thema aus der Fragestunde

Oktober 2019

Eine Petition der „Initiative zum Erhalt der Unteren Talstraße für den öffentlichen Verkehr“ wird am Tag der Gemeinderatssitzung kurzfristig bei der Verwaltung mit 300 Unterschriften eingereicht. Der Bürgermeister ist verärgert, da die Bittschrift zum einen anonym verfasst ist und zum anderen zahlreiche Unterstellungen und unwahre Tatsachen enthält, die seiner Auffassung nach teilweise unter den Tatbestand der Verleumdung fallen.

November 2019

Ein Schreiben des LRA / Verkehrsbehörde an die Stadt als Reaktion auf die Sitzung im Oktober informiert darüber, dass die vorgelegte Variante einer temporären Sperrung nur zu Pausenzeiten nicht StVO-konform ist und damit nicht angeordnet werden kann.

Das LRA signalisiert Gesprächsbereitschaft für weitere Vorschläge seitens der Stadt und fordert eine konkrete Aussage über die zukünftige Absicherung des Pausenhofes zur Talstraße. Die Verkehrsbehörde weist darauf hin, dass der bis dato geduldete Zustand mit Einbindung des Rathausplatzes aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht länger geduldet werden kann. Daher stellt das LRA folgende Aufforderung mit Bitte um Vollzugsmeldung:

  • „Von der Stadt … sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht geeignete Maßnahmen … zur Absicherung des Schulhofes und zum Schutz der Schüler/Lehrer zu ergreifen.“
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2020

Januar 2020

Es findet eine Verkehrsschau mit dem LRA (untere Verkehrsbehörde), der Polizeibehörde und anderen vor Ort statt.

Die Haltung des Planungsbüros DWD: Eine gestückelte Sperrung nur zu Pausenzeiten  – wie vom Gemeinderat gewünscht – wird nicht empfohlen und nicht mitgetragen. Wenn es eine temporäre Sperrung geben soll, müsste sie zusammenhängend / blockweise durchgeführt werden, z.B. von 7:00 bis 14:00 Uhr.

Der Bürgermeister hält eine feste Abgrenzung zur Straße für nicht optimal, für LRA/Verkehrsbehörde ist ein Pausenhof über zwei Plätze mit straße hindurch unvereinbar. Außerdem entsprechen Verkehrszahlen und derzeitige Gestaltung auch nicht einem verkehrsberuhigten Bereich – dafür wären bauliche Maßnahmen erforderlich. Das LRA spricht von einer rechtlich problematischen Gesamtsituation und kann sich eine temporäre Sperrung wie im Beispiel des Büros DWD vorstellen und diese Lösung mittragen, bei einer Öffnung zu Ferienzeiten. Eine zeitweise Sperrung während der Pausenzeiten würde nicht genehmigt. Das LRA erklärt sich bereit, die rechtliche Situation mittels Besuch einer Gemeinderatssitzung zu erläutern.

Die Polizei kann sich eine gestückelte Pausensperrung nicht vorstellen, eine temporäre Sperrung halbtags hält sie für möglich.

Allgemein wird an alle appelliert, die rechtlich problematische Situation zu entschärfen. Die Freien Wähler würden eine temporäre Sperrung mittragen.

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2021

Dezember 2021

Der Arbeitskreis Pausenhof der Schule sucht nach fast zwei weiteren ergebnislos verstrichenen Jahren erneut Kontakt zum Gemeinderat und fordert ihn zu einer Positionierung, Erarbeitung und Entscheidung für eine Lösung auf. Er lädt die Gemeinderäte zu einem gemeinsamen konstruktiven Treffen für offenen Austausch, Dialog, Diskussion und Lösungsfindung ein.

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2022

März 2022

Ein Treffen zwischen dem Arbeitskreis Pausenhof und Vertretern des Gemeinderates findet statt. Fünf Räte nehmen die Einladung an, vier beteiligen sich am Gespräch. Der Arbeitskreis legt nochmals die Situation auf dem Pausenhof dar und präsentiert Ideen, Möglichkeiten und Perspektiven für ein konstruktives und zukunftsorientiertes Herangehen – weg vom Problem Pausenhof, hin zum Potenzial und zur Chance der Gestaltung und Identität der Innenstadt. Man wünscht sich eine offene, sachliche, gemeinsame Diskussion und eine Lösung für alle.

März 2022

Der Gemeinderat wartet auf einen Termin mit der Verkehrsbehörde des Landratsamtes. Termine waren aus Corona-Gründen von Januar 2020 bis März 2022 nicht möglich.

Juni/Juli 2022

Der Elternbeirat fragt erneut beim Gemeinderat nach: Die Wiederaufnahme auf die Tagesordnung unter Beteiligung des LRA steht nach wie vor aus.
Auch beim LRA stellt der Elternbeirat eine Nachfrage: Aufgrund eines Sachbearbeiterwechsels seitens der Polizei wird ein erneuter Ortstermin mit der Polizei angestrebt.

November/Dezember 2022

Abstimmungen seitens Verwaltung / LRA: Der Termin für die Aufnahme auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung wird auf Januar 2023 festgelegt.

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2023

Januar 2023

Gemeinderatssitzung unter Beteiligung zahlreicher Zuhörer (Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen etc.)
Der Bürgermeister informiert über den Sachstand und das Ergebnis der Besprechungen mit den Fachbehörden. Die Beschlussvorlage sieht die Einführung einer temporären Sperrung der Unteren Talstraße an Schultagen von 7:00 bis 14:00 Uhr und die Einführung einer Einbahnstraße in Richtung B317 vor.
Das LRA / Verkehrsbehörde ist anwesend, weist auf die längst erforderliche Notwendigkeit zu handeln hin und erläutert erneut Lösungsoptionen, Genehmigungsfähigkeit, rechtliche Hintergründe und Veränderungen.
Favorisiert seitens Verwaltung, LRA und Polizei wird nach wie vor eine komplette Sperrung – der Kompromiss temporäre Sperrung wird jedoch von allen mitgetragen, die ergänzende Einbahnstraßenregelung als elegante Umsetzung und Vereinfachung sowie klare Verkehrsführung befürwortet.
Es folgt eine lebhafte, langanhaltende, mehrheitlich ablehnende Diskussion ohne überzeugende Argumente oder alternative Vorschläge im Gemeinderat.
Das LRA bietet als weiteren Kompromiss an, die Variante zunächst als einjährige Testphase zu genehmigen, mit dem Hinweis, dass ohne bzw. bei ablehnendem Beschluss der Schulhof vom Verkehrsraum abgetrennt werden müsste.
Der Beschlussvorschlag wird seitens Verwaltung entsprechend abgeändert, jedoch wird auch die versuchsweise Testphase einer temporären Sperrung von zwei Fraktionen geschlossen und damit mehrheitlich abgelehnt.

Fragen und Anregungen aus der Zuschauerschaft

Januar 2023

Nach dem ablehnenden Beschluss durch den Gemeinderat fordert das LRA die Verwaltung schriftlich auf, schnellstmöglich Sicherungsmaßnahmen zur Abtrennung des Schulhofes vom öffentlichen Verkehrsraum umzusetzen.

Januar 2023

Der Bürgermeister trifft im Rahmen der ordnungsrechtlichen und ortspolizeilichen Gefahrenabwehr die Entscheidung, als Sofortmaßnahme den Schulhof mittels einer provisorischen Lösung aus Bauzaunelementen abzutrennen, bis eine vom Gemeinderat beschlossene und von der Verkehrsbehörde genehmigungsfähige Lösung für eine sichere Abtrennung vorliegt.

Februar 2023

Der Bauzaun wird gestellt. Der Schulhof und damit der Platz für die Schüler*innen auf ca. 750 m2 begrenzt. Eine Lösung und damit Änderung ist nicht in Sicht.

März 2023

Die Bürgerinitiative „Stadtraum statt Gränzzaun“ wird ins Leben gerufen, mit dem Ziel, ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid über eine temporäre Sperrung der Unteren Talstraße herbeizuführen.

März 2023

Gemeinderatssitzung: Von einigen Bürger*innen und einem Verein wird deutliche Kritik an der Situation geübt.
Der Bürgermeister fordert den Gemeinderat auf, nach der im Januar abgelehnten temporären Sperrung und Entscheidung für eine Absperrung das weitere Vorgehen zur Abtrennung des Schulhofs vom Verkehr zu beschließen. Die Gemeinderäte werden gebeten, Vorschläge zu nennen, wie eine sinnvolle und sichere Abgrenzung erfolgen könnte, um diese dann vom LRA rechtlich prüfen zu lassen. Das Stadtbild und die städtebauliche Entwicklung solle dabei im Blick behalten werden.
Die Alternative, seitens des Gemeinderates einen Bürgerentscheid herbeizuführen, wird mehrheitlich abgelehnt. Aus dem Gemeinderat folgen Vorschläge zur Abgrenzung des Schulhofs: Sitzmöbel, Blumenkübel, Absperrketten oder Fahrradständer.

Themen aus der Fragestunde

März 2023

Die Bürgerinitiative lanciert ihre Unterschriftensammlung für den Bürgerentscheid zur Talstraße. Benötigt werden mindestens 123 gültige Unterschriften.

April 2023

Die Bürgerinitiative übergibt dem Schönauer Bürgermeister und dem Schönauer Hauptamtsleiter 436 Unterschriften, die das Bürgerbegehren unterstützen.

Mai 2023

Gemeinderatssitzung: Es wid festgehalten, dass von den 436 Unterschriften des Bürgerbegehrens lediglich acht ungültig waren. Somit konnte die Bürgerinitative 428 gültige Unterschriften sammeln.

Auf Antrag der Bürgerinitative soll das Bürgerbegehren erst in der Sitzung vom 19.6. behandelt werden, damit die Abstimmung im Herbst, mit ausreichend Abstand zu den Sommerferien stattfinden kann. Die Verwaltung begrüßt diesen Vorschlag.

Juni 2023

Im Rahmen des Straßenfests der Stadt- und Jugendmusik Schönau helfen Mitglieder der Bürgerinitative mit beim Abbau und Aufbau des Bauzauns, damit das Fest ohne Absperrung auf dem Gebiet des Rathausplatzes und Schulhofs stattfinden kann.

Juni 2023

Gemeinderatssitzung: Nach Anhörung der Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Ein Kompromiss wird nicht erzielt, daher wird der Termin für den Bürgerentscheid auf den 15. Oktober 2023 festgelegt.

Juli

Die Fachbereichsleitung Verkehr des Landratsamtes Lörrach teilt dem Schönauer Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 10.07.2023 mit, dass die Gestaltung des Schulhofs nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Für die Verkehrsbehörde ist es nur wichtig, dass es eine klare Trennung von öffentlicher Straße und Pausenhof gibt.

Eine entsprechende Mail geht auch an die Verantwortlichen der Bürgerinitiative.

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