Seitens CDU und SPD, deren Vertreterinnen und Vertreter bekanntermaßen die temporäre Sperrung bei der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2023 abgelehnt haben, wurden in der Informationsschrift zum Bürgerentscheid diverse Argumente dargelegt und Fragen gestellt.
Bevor wir zu den einzelnen Anliegen Stellung nehmen, möchten wir darauf hinweisen, dass wir im Statement der beiden Parteien vor allem eins wahrnehmen: wenig überprüfbare Fakten, aber viele Fragen oder Behauptungen, die vor allem zum Ziel zu haben scheinen, Verunsicherungen und unbegründete Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Außerdem präsentieren CDU und SPD diverse Aspekte als Teil des Bürgerentscheids, die nichts mit dessen tatsächlichem Inhalt zu tun haben und zu einem großen Teil zum Aufgabenbereich des Gemeinderats gehören – also dem Gremium, dem sie selber angehören und in dem sie die Mehrheit der Stimmen besitzen. Sprich: Dies sind Bedenken und Fragen, deren Beseitigung und Beantwortung in ihrer eigenen Macht und Verantwortung liegt.
Betrachten wir die Aussagen nun etwas genauer:
„Nach unserem Empfinden sehen wir keinerlei Gefährdung für Schülerinnen und Schüler.“
Das ist insofern ein interessantes Statement, als dass es in der seit knapp 15 Jahren bestehenden Problematik des Pausenhofs und der von Autos befahrenen unteren Talstraße nicht um das Empfinden von irgendjemandem geht, sondern um eine durch verschiedene Behörden (Landratsamt, Verkehrsbehörde, Polizei etc.) festgestellte und begründete Tatsache, die u.a. auf verschiedenen Verkehrsschauen beruht und die zur Folge hatte, dass die Stadt / der Gemeinderat von den Behörden mehrfach formell und mit einer gesetzten Frist aufgefordert wurde, dafür zu sorgen, dass keine Gefährdung mehr besteht. Das Ergebnis ist der Zaun.
25.01.23, LRA, Frau Munzig > BM Schelshorn
„Durch den ablehnenden Beschluss für eine temporäre Sperrung hat sich der Gemeinderat für die Abtrennung des Schulhofs vom öffentlichen Verkehrsraum ausgesprochen. Diese Sicherungsmaßnahme ist nun schnellstmöglich umzusetzen, da man sich insgesamt einig war, dass der Schutz der Kinder dringlich ist.“
Was ist mit dem Verbleib des Brunnens, der Weihnachtstanne oder dem Narrenbaum? Wir kennen keinen Pausenhof auf dem solche Einrichtungen aus Sicherheitsgründen genehmigt werden. Müssen diese dann weichen?
Die erwähnten temporären und stationären Einrichtungen sind traditionelle Verschönerungen des Stadtbildes, über die wir uns selbst immer wieder freuen. Tatsächlich sind sowohl in der Adventszeit als auch während der närrischen Tage zum Teil größere Mengen an Kindern vor Ort, die zum Teil noch nicht das Grundschulalter erreicht haben, ob nun der Nikolaus kommt oder der Kinderumzug stattfindet. Wir möchten an dieser Stelle der Verwaltung, den Vereinen und anderen Organisationen, die für solche Anlässe verantwortlich sind, herzlich dafür danken, dass sie Jahr für Jahr die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit nichts passiert. Sie genießen unser volles Vertrauen.
Diese Regelung ist auch dem LRA und der dortigen Verkehrsbehörde seit 2009 bekannt, es sind keinerlei Sicherheitsbedenken seitens der Behörden vorgebracht und keine Genehmigungen gefordert worden. Der im Januar 2023 abgelehnte Beschlussvorschlag, der neben einer temporären Sperrung nach wie vor diese Mitbenutzung zum Inhalt hatte, wurde von allen verantwortlichen Behörden inkl. LRA und Polizei mitgetragen. Den Beteiligten waren dabei auch die Einrichtungen wie Brunnen, Tanne, Narrenbaum bekannt.
Insofern besteht kein Grund zur Annahme, dass diese Einrichtungen im Zusammenhang mit der temporären Sperrung der Talstraße plötzlich weichen müssen.
Tatsächlich gibt es diverse Schulen, auf deren Pausenhöfen ein Brunnen, Weihnachts- oder Narrenbaum steht – hier einige Beispiele:
Brunnen wird wieder zum Mittelpunkt eines lebendigen Schulhofs
Wie der Baum auf den Schulhof kam
Narrenbaum in elf Minuten gestellt
Was ist mit dem beliebten Wochenmarkt, der am Freitag bereits früh mit dem Aufbau beginnt?
Der Wochenmarkt kann problemlos bestehen bleiben. Die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker hatten bezüglich der temporären Sperrung keine Bedenken. Dies wurde seitens Bürgermeister Schelshorn vor Beschlussvorlage im Januar abgeklärt und anlässlich der Sitzung vom 23.01.2023 allen Anwesenden kommuniziert.
Die Auf- und Abbauzeiten des Wochenmarktes liegen zudem außerhalb der Pausenzeiten.
Seitens des Elternbeirates des Schönauer Gymnasiums wurden Sitzgruppen, Spielgeräte und Spielanlagen auf dem großen Schulplatz gefordert und die Pläne dem Gemeinderat bereits vorgestellt. Wer baut diese Sachen ab, wenn die beliebten Feste der Vereine auf dem Rathausplatz und dem Gymnasiumplatz stattfinden? Oder werden diese aus Sicherheitsgründen eventuell fest installiert? Was dann?
Seitens des Elternbeirates wurde weder etwas „gefordert“ noch wurden dem Gemeinderat bereits „Pläne vorgestellt“. Richtig ist, dass im Laufe der letzten Jahre immer wieder Vorschläge seitens der Schülerschaft in Zusammenarbeit mit einigen Elternbeirätinnen und Elternbeiräten erarbeitet und zum gemeinsamen Dialog und zur gemeinsamen Lösungsfindung der Talstraßenproblematik angeboten wurden, zuletzt im März 2022. Der Einladung folgten leider nur wenige Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Vorgestellt wurden keine fertigen Pläne oder Forderungen, sondern Ideen und Möglichkeiten für eine Gestaltung der Schulhoffläche, die gleichzeitig die Attraktivität für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger erhöhen könnten. Als Anregung, um gemeinsam mit den Verantwortlichen etwas Gutes für Schönau zu entwickeln. Es gab auch positives Feedback – leider bislang keinen Dialog, keine Weiterentwicklung oder eigene Ansätze und Vorschläge seitens der Räte.
Die bisherigen Überlegungen zur Gestaltung bezogen und beziehen sich lediglich auf den Schulhof = Gymnasiumplatz. Die Gestaltung des Rathausplatzes ist Sache der Verwaltung.
Tatsache ist, dass bei alleiniger Nutzung des Schulhofes als Pausenbereich aufgrund der beengten Platzsituation überhaupt keine Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Schulhof realisierbar sind.
Genauso wie eine empfohlene angemessene Größe für einen Pausenhof gehören auch Elemente wie Sitz-, Bewegungs- oder Spielmöglichkeiten i.d.R. zu den Grundanforderungen an einen Schulhof. Beides würde erst mit einer Sperrung der Straße und damit weitläufigeren Nutzung auf Gymnasiumplatz und Rathausplatz möglich.
Idealerweise würde die Gestaltung beider Bereiche zukünftig gemeinsam überlegt und entwickelt werden können, um so eine lebendige Stadtmitte für Schönau zu realisieren.
In diesem Zuge könnte diskutiert werden, welche Möglichkeiten flexibel und vielseitig sowohl für die Schülerinnen und Schüler in Pausenzeiten als auch für alle Schönauerinnen, Schönauer und Gäste nutzbar sind und wer wofür die Verantwortung übernimmt und trägt. Das ist nicht zuletzt einer der großen Vorteile einer gemeinsamen Lösung, von der am Ende alle profitieren.
Die vom Landratsamt geforderte klare Trennung zwischen öffentlicher Straße und Pausenhof würde dann entlang Gentnerstraße/Neustadtstraße installiert werden. Das heißt, vermutlich ein Zaun oder eine andere sichtbare Begrenzung an der so entstehenden „Hauptverkehrsader“.
Wie die vom LRA geforderte Trennung aussehen wird, liegt im Ermessen des Gemeinderates, wie das Landratsamt dem Gremium anlässlich der Sitzung vom 10.07.2023 mitteilen ließ. Es ist also Sache des Gemeinderates, hier eine Idee vorzuschlagen und die Form festzulegen. Unsichtbar wird diese Begrenzung in keinem Fall sein.
Durch die temporäre Sperrung der Talstraße würde die Situation aber tatsächlich deutlich vereinfacht: Erstens ist nur etwa die Hälfte an Abtrennungen erforderlich, da sie entlang der Talstraße nicht mehr notwendig werden. Zweitend sind die verbleibenden Maßnahmen einfacher und sicher auch kostengünstiger umzusetzen. Bei einer nutzbaren zusammenhängenden, großen Pausenhoffläche inklusive der Talstraße kann der Pausenbereich in innere Spiel- und äußere Ruhezonen aufgeteilt werden, was weniger ausgeprägte und damit weniger sichtbare Begrenzungen entlang der Gentner- und Neustadtstraße ermöglicht. Dies wurde vom Landratsamt im Januar auch so erläutert.
Einfachere und flexiblere Maßnahmen sind auch gleichbedeutend mit weniger Aufwand für Stadt und / oder Vereine, was den Auf- und Abbau für Feste und Veranstaltungen angeht.
Ein klarer Vorteil, genauso wie ein zu jeder Zeit offener, zusammenhängender Platz zwischen Schule und Rathaus.
Die Anordnung von Parkplätzen entlang dieser beiden Straßen, ist kein geeignetes Mittel zur Abgrenzung. Hier sehen wir tatsächlich ein Gefahrenpotenzial für die Schüler*innen.
Worin das ungleich größere Gefahrenpotenzial eines Parkplatzes gegenüber einer „als keinerlei Gefährdung“ empfundenen von Autos befahrenen Straße liegt, ist nicht nachvollziehbar.
Die existierenden Parkplätze haben in der Vergangenheit jedenfalls nicht zu gefährlichen Situationen während der Pausen geführt.
Aber davon unabhängig – auch hier ist der Gemeinderat dafür verantwortlich, ob Parkplätze als Trennung gewählt werden oder nicht.
Uns ist allerdings bisher noch kein einziger konkreter Vorschlag für eine klare Trennung als Alternative zum derzeitigen Bauzaun vom Gemeinderat bekannt, der ohne eine Sperrung den Schulhof zur Talstraße und Neustadtstraße abgrenzen würde.
Zudem besteht die Gefahr einer dauerhaften Komplettsperrung durch eine mögliche Einbahnstraßenregelung im Bereich der unteren Talstraße, wodurch die Zufahrt ins Tal von der Bundesstraße nicht mehr möglich wäre.
Eine Einbahnstraßenregelung ist nicht Teil des Bürgerentscheids, genausowenig wie eine dauerhafte Komplettsperrung. Dies sind Themen oder eher Hypothesen, die nicht in unseren Aufgabenbereich fallen, sondern seitens der Verwaltung behandelt werden.
Der Bürgerinitiative geht es lediglich darum, den Abschnitt der Talstraße zwischen Friedrichstraße und Gentner-/Neustadtstraße von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 14:00 Uhr zu sperren. Allein über diese Frage wird entschieden. Ein weiteres Anliegen haben wir nicht.
Auf unsere Stadt werden bei einer Sperrung mittlere sechsstellige Kosten für eine Umgestaltung und Beschilderung zukommen.
In welcher Form die Sperrung gestaltet und mit welchen Mitteln umgesetzt wird, ist wie erwähnt Sache des Gemeinderats in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Uns ist nicht bekannt und es wird auch nicht dargelegt, wie die genannte angebliche Summe zustande kommt. Wir sind aber nicht der Ansicht, dass zur Umsetzung der temporären Sperrung zwingend eine große Anzahl an digitalen Anzeigetafeln, elektrisch versenkbaren Pollern mit LED-Lichtern oder ähnlich aufwändige Maßnahmen notwendig sind – über dies und die somit entstehenden Kosten entscheiden im Gemeinderat CDU, SPD und Freie Wähler. Letztere sind bekanntermaßen Unterstützer der temporären Sperrung.
Hier lohnt sich allerdings ein grober Blick auf die Gegenüberstellung:
Im Fall der temporären Sperrung muss diese ausreichend beschildert und kann je nach Ermessen gesichert werden, zum Beispiel durch Poller. Hinzu kommen Kosten für niederschwellige Maßnahmen zur Trennung zwischen Pausenhofbereich und Neustadt- bzw. Gentnerstraße auf einer Länge von ca. 50 m.
Im Fall einer Ablehnung der temporären Sperrung entfallen Kosten für eine Beschilderung, jedoch muss sowohl umfassend zur Talstraße auf einer Länge von ca. 50m (bei Nutzung beider Plätze als Pausenhof theoretisch sogar beidseitig der Straße), als auch niederschwellig zu Neustadt- / Gentnerstraße hin abgetrennt werden – also auf der doppelten (bzw. dreifachen) Länge. Die Maßnahmen zur sicheren Trennung sind deutlich umfangreicher , die Kosten dafür liegen vermutlich eher höher als jene für den Fall der Sperrung. Je kleiner der Pausenhofbereich, desto umfassender müssen laut Landratsamt die Maßnahmen sein, da die Fläche nicht in verschiedene Bereiche zoniert werden kann.
Dass die Maßnahmen im Falle einer temporären Sperrung auch kostengünstig umgesetzt werden können, erwähnt das Landratsamt übrigens selbst in seiner Antwort auf einen eingereichten Widerspruch gegen das Bürgerbegehren, der seitens LRA jedoch als unzulässig abgelehnt wurde:
„Die Bürgerinitiative begehrt eine temporäre Sperrung der Talstraße. Hinsichtlich der Umsetzung / Gestaltung der Sperrung formuliert die Bürgerinitiative im Bürgerbegehren keine konkreten, kostspieligen Maßnahmen. Die durch das Bürgerbegehren alleine zur Entscheidung gebrachte Frage einer temporären Sperrung kann auch durch sehr kostengünstige Maßnahmen erreicht werden. Teurere Alternativen, wie Poller, sind nicht dem Willen der Bürgerinitiative zuzuschreiben.“