DIREKTE DEMOKRATIE – MITBESTIMMEN & MITENTSCHEIDEN
Mit einem Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, selbst entscheiden.
Alle wahlberechtigten Schönauer Bürgerinnen und Bürger, d.h. Deutsche oder EU-Staatsbürger ab 16 Jahren, die mindestens
seit drei Monaten in Schönau wohnen, haben ein Mitspracherecht.
Dieses Mitspracherecht sollten Sie nutzen. Um diese Mitsprache möchten wir Sie bitten.
Der Bürgerentscheid findet am 15.10.2023 statt – bitte stimmen Sie ab! Jede Stimme zählt!
SCHRITT 1 – BÜRGERBEGEHREN
Um einen Bürgerentscheid zu initiieren, muss zunächst ein Bürgerbegehren eingereicht werden, welches von mindestens 7% der Wahlberechtigten per Unterschrift unterstützt wird.
Richtet sich das Bürgerbegehren – wie in diesem Fall – gegen einen Gemeinderatsbeschluss, muss es innerhalb von drei Monaten nach dessen Bekanntgabe eingereicht werden.
Die Bürgerinitiative konnte am 21.04.2023 436 Unterschriften an die Stadtverwaltung übergeben. Ein voller Erfolg!
Voraussetzungen
Das Bürgerbegehren muss eindeutig formuliert sein, so dass der übereinstimmende Wille der unterzeichnenden Personen klar ersichtlich ist. Es muss Folgendes enthalten:
- die Frage, die im Bürgerentscheid gestellt werden soll,
- eine Begründung,
- einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme.
SCHRITT 2 – BEARBEITUNG
Der Gemeinderat prüft so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb von zwei Monaten, ob das beantragte Bürgerbegehren zulässig ist. Sofern dies der Fall ist, wird der Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten nach der Zulassungsentscheidung des Gemeinderats durchgeführt.
Den genauen Termin legt der Gemeinderat fest.
Mit 428 gültigen Unterschriften nach Prüfung durch die Stadtverwaltung erklärte der Gemeinderat das Bürgerbegehren an seiner Sitzung vom 19.06.2023 für zulässig. Der Termin für den Bürgerentscheid wurde auf den 15.10.2023 festgelegt.
SCHRITT 3 – BÜRGERENTSCHEID
Der Bürgerentscheid ist eine Abstimmung, eine Wahl. Die Frage auf dem Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde.
Diese Mehrheit muss jedoch mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen („Quorum“).
Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Deswegen: Stimmen Sie am 15.10.2023 mit Ja ab! Gemeinsam für Schönau!
JETZT SIND SIE GEFRAGT
Wir möchten Sie hiermit um Ihre Mitsprache bitten. Beteiligen Sie sich, entscheiden Sie mit, gestalten Sie mit! Für ein erfolgreiches Verfahren brauchen wir Ihre Unterstützung:
- Nachdem der Bürgerentscheid nun zugelassen wurde, ist am 15.10.2023 Ihr Gang zur Urne und Ihre Ja-Stimme entscheidend.
Gemeinsam für Schönau – Seien Sie dabei! Jede Stimme zählt!
Weitere Informationen: Beteiligungsportal Baden-Württemberg